21. Dezember 2021 | 12:25 Uhr
Teilen
Mailen

Flug-Vorverlegung bringt Anspruch auf Entschädigung

Fluggäste haben künftig Aussicht auf Entschädigung, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird und die Fluggesellschaft sie nicht rechtzeitig darüber informiert. Das geht aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.

Icon Recht
Anzeige
Der erste Blick auf Südafrikas Metropole Kapstadt

Mitmachen und tolle Goodies aus Südafrika gewinnen

Südafrika und Reise vor9 verlosen coole Goodies aus dem Land der Big Five. Reisebüromitarbeiter müssen nur eine Frage richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Reise vor9

Je Reisestrecke müssen die Airlines demnach eine Ausgleichspauschale zwischen 250 und 600 Euro zahlen. In dem Urteil des EuGH heißt es: "Ein Flug ist als 'annulliert' anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt." Dies nehme den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen, so die Luxemburger Richter. Die neue Abflugzeit könne Fluggäste etwa dazu zwingen, große Anstrengungen zu unternehmen, um noch rechtzeitig am Flughafen zu sein.

Bei einer solchen Vorverlegung, die das Gericht als "erheblich" definiert, sei die Airline zur Entschädigung verpflichtet. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass Anbieter bei Annullierungen keine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie die Kunden rechtzeitig darüber informieren. Das ist unter anderem der Fall, wenn Reisende mindestens zwei Wochen vor Abflug in Kenntnis gesetzt werden.

Anzeige Counter vor9