12. August 2022 | 07:00 Uhr
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Mailen

Firmen müssen bei eigenen Corona-Regeln Lohn weiterzahlen

Nach seinem Urlaub in der damals als Corona-Risikogebiet eingestuften Türkei testete sich ein Arbeitnehmer gemäß der damals geltenden Corona-Regeln, er war negativ. Dennoch durfte er zwei Wochen nicht arbeiten und erhielt keinen Lohn. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht klarstellte. Arbeitgeber müssen Beschäftigte grundsätzlich weiter bezahlen, wenn sie schärfere Quarantäneregeln als behördlich vorgeschrieben erließen, urteilten die Richter. Spiegel

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