Es gibt gute Gründe für ein Zwischenzeugnis im Betrieb
Voraussetzung dafür ist ein "berechtigtes Interesse" seitens des Mitarbeiters. Dazu zählt, wenn der Vorgesetzte geht, wenn man die Abteilung oder die Position wechselt, die Elternzeit ansteht oder die Firma verkauft wurde. Wer überlegt, sich woanders zu bewerben, kann diese Begründung wählen: "Ich möchte wissen, wo ich stehe". Welt