Beim Probearbeiten gilt es einiges zu beachten
Mit Probearbeiten ist lediglich ein zeitlich auf zwei Tage, maximal eine Woche beschränktes Einfühlungsverhältnis gemeint, das nicht entlohnt wird. Die Bedingungen müssen vertraglich geregelt sein. Grundsätzlich läuft der Bewerber im Betrieb mit, ohne wirklich zu arbeiten. Werden diese Regeln nicht beachtet, könnte dies ein Arbeitsverhältnis begründen. Tageskarte