30. Juni 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Bei verbotenen Fragen ist Lügen im Job erlaubt

Zu den unzulässigen Fragen in einem Bewerbungsgespräch gehören etwa Themen wie Familienplanung oder Krankheiten sowie Partei- und Religionszugehörigkeit. Lügen haben also keine rechtlichen Konsequenzen. Wenn es jedoch um jobrelevante Belange geht, wie Zeugnisse oder Abschlüsse, kann der Arbeitgeber bei falschen Angaben das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten. T3N

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