Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfe wird verlängert
Unternehmen können sich einen Monat länger Zeit lassen, die finanzielle Unterstützung zu beantragen. Das Wirtschaftsministerium hat die Antragsfrist bis 30. September verlängert. Allerdings werden nur Kosten, die vor dem 31. August anfallen, erstattet. Die Anträge müssen über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Allgäuhit